Mit der Einreichung des unterschriebenen Anmeldeformulars für die betreffende Ausbildung (Seminar / Kurs) oder Veranstaltung hat sich der Teilnehmer verbindlich angemeldet. Der Teilnehmer ist mit den nachfolgend aufgeführten Vertragsbedingungen einverstanden. Er bestätigt dies mit dem Anmeldeformular der Tauchschule Rosdorf.
1.0 Abschluss
Mit der E-Mail- oder Brief-Bestätigung ist die Ausbildung / Veranstaltung bei der Tauchschule Rosdorf fest gebucht.
2.0 Zahlungsbedingungen
Mit der Bestätigung wird ein Drittel der Ausbildungskosten fällig. Die Restsumme ist spätestens bei Kursbeginn (dann in bar) zu entrichten.
Bei Veranstaltungen sind die in der Ausschreibung genannten Kosten zum Ausschreibungsende vollständig fällig.
3.0 Zusatzleistungen / -vereinbarungen
Zusatzleistungen / -vereinbarungen, die nicht schriftlich vereinbart wurden, sind kein Bestandteil dieses Vertrages.
4.0 Mindestteilnehmerzahl
Die Tauchschule Rosdorf ist berechtigt, die vereinbarte Ausbildung abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 2 Personen nicht erreicht worden ist. Die Absage muss dem Teilnehmer spätestens am 7. Tag vor dem vertraglich vereinbarten Seminarbeginn per E-Mail oder Brief zugehen. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich an den Teilnehmer zurückerstattet.
5.0 Ausbildungsbedingungen
Der Ausbildungsleiter ist berechtigt Entscheidungen hinsichtlich Anfangs- und Endzeiten der Ausbildung nach Bedarf festzulegen. Der Ausbildungsleiter ist im Bedarfsfall berechtigt, kurzfristig einen Vertreter einzusetzen. Alle Ausbildungsteile werden gemäß der Ausschreibung durchgeführt. Für die Präsentation der Inhalte ist der Ausbildungsleiter zuständig. Der Ausbildungsleiter hat die Berechtigung Personen, welche die Ausbildung stören oder behindern bzw. den Ausbildungsanforderungen nicht genügen, von der Ausbildung auszuschließen. Es besteht hierbei kein Recht auf Rückzahlung der Ausbildungsgebühr. Eine Beeinflussung durch Alkohol oder anderer berauschender Mittel während der Ausbildung führt ebenfalls zum Ausschluss ohne Erstattung der Ausbildungsgebühr.
Nachteile aus nicht rechtzeitigem Erscheinen hat der Ausbildungsteilnehmer selbst zu verantworten.
Die Ausbildungsteilnehmer werden angehalten eine persönliche Versicherung zur Abdeckung von Gesundheitsschäden bzw. Materialverlusten abzuschließen. Es besteht seitens der Tauchschule Rosdorf keine Haftung. Wir weisen hierbei insbesondere auf den Transport und die Lagerung von Ausrüstungs- und Wertgegenständen hin.
Eine eigenmächtige Veränderung / ein eigenmächtiger Umbau der während der Ausbildung zur Verfügung gestellten Tauchausrüstungen ist nicht gestattet. Der Rückbau auf den Original-Zustand wird dem Teilnehmer nach Aufwand in Rechnung gestellt.
Der Ausbildungsleiter ist berechtigt die Inhalte der Ausbildung zu ändern, falls ein Dozent ausfällt oder geplante Räumlichkeiten sowie eingeplante Vortragstechnik nicht zur Verfügung stehen, die nicht unter der Verwaltung der Tauchschule Rosdorf stehen.
Die Tauchschule Rosdorf, vertreten durch den / die ausgebildeten CMAS-Tauchlehrer, verpflichtet sich, die Teilnehmer in Theorie und Praxis so auszubilden, dass es den von der CMAS definierten Bestimmungen entspricht. In „prescriptive teaching“-Kursen (Selbststudium der Theorie) sind die gestellten Theorieaufgaben vor Kursbeginn zu lösen.
Der Teilnehmer verpflichtet sich:
- Sofern die Fragen zum Gesundheitszustand nicht befriedigend beantwortet werden können, spätestens zu Kursbeginn ein ärztliches Attest vorzulegen, dass die Tauchtauglichkeit bestätigt.
- Auf eigene gesundheitliche Verantwortung zu tauchen.
- Die Theorie im Selbststudium gelernt und alle Wiederholungsfragen beantwortet zu haben.
- Das Ausbildungsmaterial, welches eigens für seinen Kurs beschafft wurde, bei Erhalt zu bezahlen.
- Vereinbarte Kurstermine in Theorie und Praxis einzuhalten.
- Ohne Absage und bei Verhinderung ohne Vorlage eines ärztlichen Attests werden die entstandenen Kursgebühren dem Tauchschüler extra berechnet; Siehe Punkt 6
- Tauchausrüstungen die in der Tauchschule für die Freiwasserausbildung ausgegeben wurden, sind dort am nächsten Werktag gespült und ggf. trocken wieder abzugeben.
- Achtung: Nasse Ausrüstung verstockt im Kofferraum.
Es entstehen Zusatzkosten für die Reinigung.
Später abgelieferte Ausrüstung wird gemäß aktueller Verleihpreisliste extra berechnet.
- Beim Ein- und Ausladen der Ausrüstung zu unterstützen. Ausrüstung ist nicht ohne Aufforderung aus den Behältern zu entfernen.
- Ausgeliehene Ausrüstung ist nach Beendigung des Unterrichtes unaufgefordert persönlich abzugeben. Es ist darauf zu achten, dass nichts verloren geht. Der Teilnehmer haftet andernfalls persönlich für den entstandenen Schaden.
- Den Tauchlehrer zu informieren, falls während der Ausbildung die Ausrüstung beschädigt werden sollte.
- Verlorene, mutwillig oder grob fahrlässig zerstörte Ausrüstung zu ersetzen.
- Den Anweisungen des Tauchlehrers oder seiner Vertretung während der Ausbildung unbedingt zu folgen.
Die Tauchschule Rosdorf bzw. der vertretende Tauchlehrer behält sich vor, bei Missachtung der o.g. Punkte, den Kursteilnehmer ohne Rückerstattung der Kursgebühr vom Kurs auszuschließen.
Die von der Tauchschule Rosdorf organisierten Tauchgänge / Ausbildungen sind Nullzeittauchgänge mit einer maximalen Tiefe von 40 Metern.
Entstehende Tauchgebühren bzw. Parkgebühren an den Freiwassertauchplätzen und sonstige andere Kosten werden vom Teilnehmer selbst getragen. Mängel an den Tauchbasen, an denen die Freiwasserausbildung stattfindet sind dort direkt vorzutragen. An- und Abfahrten sind selbst zu organisieren. Sie obliegen weder den Pflichten der Tauchschule Rosdorf noch wird dafür eine Haftung übernommen.
6.0 Tagesschulungen und Nachschulungen
Aufgrund der Buchung und Bezahlung eines Lehrtauchgangs oder Tauchkurses besteht seitens des Teilnehmers ein Anspruch auf Überprüfen und Feststellen seiner Tauchfertigkeit. Es besteht jedoch kein Anspruch auf eine Brevetierung oder Zertifizierung, sofern die Leistungen des Teilnehmers nicht den geforderten Prüfungsanforderungen entsprechen.
Sollte der Teilnehmer über das bei Kursbeginn vereinbarte Maß hinaus zusätzliches Training benötigen, um die jeweiligen Prüfungsanforderungen zu erfüllen, ist dies nicht in der Kursgebühr enthalten und muss gesondert bezahlt werden.
Durch den besonderen Aufwand bei der Tauchschulung und der daraus folgenden vor und Nachbereitung, wird nicht nach Stundensatz abgerechnet sondern nach halben oder ganzen Schulungstagen. Die Tauchschule Rosdorf unterscheidet bei der Abrechnung nach Aufwand und Risiko des Lehrtauchganges. Die folgenden Abrechnungsbeträge entsprechen der Vergütung des Tauchlehrers, Zusatzkosten sind nicht enthalten und werden wie bei den Kursen separat abgerechnet.
7.0 Rücktritt oder Fernbleiben des Teilnehmers von der Ausbildung
Der Teilnehmer kann jederzeit von der Ausbildung zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.
Die Tauchschule Rosdorf ist berechtigt eine pauschalisierte Entschädigung zu verlangen.
Die pauschalisierte Rücktrittskosten betragen für die vereinbarte Ausbildung:
bis zum 6. Tag vor Kursbeginn: 0%, danach: 50%, ab Kursbeginn 100% vom Gesamtpreis.
Wir empfehlen den Abschluß einer Seminarrücktrittsversicherung.
Sollte ein Kursteilnehmer zu einem vorher vereinbarten Kurstermin verhindert sein, muß dies 7 Tage vorher angezeigt werden; es wird ein Ersatztermin vereinbart. Zeigt ein Teilnehmer das Fernbleiben weniger als 7 Tage vorher an, wird ein kostenpflichtiger Termin nach Punkt 6 vereinbart.
8.0 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
9.0 Datensicherung
Auftragsbezogene, notwendige Daten (wie z. B. personenbezogene Daten, Passbild, gesundheitliche Tauchtauglichkeit) werden bei der Tauchschule Rosdorf gespeichert (nach Datenschutzrecht gem. Art. 13, 14 DSGVO) und an den Verband Deutscher Tauchlehrer VDTL zur Zertifizierung / Brevetierung weitergeleitet.
Ebenso werden Auftragsbezogene, notwendige Daten an Medical Helpline Worldwide GmbH & aqua med weitergegeben, um die Tauchschüler für Student Protect zu registrieren.
10.0 Allgemeines
Mündliche Absprachen sind nur wirksam, wenn sie von der Tauchschule Rosdorf schriftlich bestätigt worden sind.
Bei rechtlichen Auseinandersetzungen gilt Rosdorf als Gerichtsstand vereinbart.